Verkehrswertgutachten bei Erbschaft – sparen Sie die Erbschaftssteuer

In Fällen, in denen eine Immobilie oder ein Grundstück Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung ist, bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus als notwendig.

Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.